Kasse muss Blindenführhund bezahlen, wenn…

… beim Patienten zur Sehbehinderung zusätzlich noch eine Schwerhörigkeit hinzu kommt. Denn dann ist die Orientierungsfähigkeit durch den Ausfall mehrerer Sinnesorgane schwer beeinträchtigt. Das berichtet die Stiftung Warentest und beruft sich dabei auf das Az. L 16/4 KR 65/12 des Landes­sozialge­richt Nieder­sachsen-Bremen. Blinde Menschen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind haben nicht automatisch einen Anspruch auf den Ersatz der Kosten für einen Blindenführhund. Die Notwendigkeit muss im Einzelfall geprüft werden.

 

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