Österreich: Sozialministerium erhöht finanzielle Förderung für Assistenzhunde

Wie das österreichische Sozialministerium informierte, wird in Österreich die Förderung für Assistenzhunde, das heißt für Blindenführhunde, sowie Signalhunde und Servicehunde merklich erhöht. Gefördert werden zunächst allerdings nur die Hunde, die für die berufliche Inklusion notwendig sind.

Assistenzhunde erfüllen unterschiedliche Aufgaben für Menschen mit Behinderungen. Wenn Blindenführhunde für die berufliche Inklusion erforderlich sind, wurden bislang Kosten von maximal 21.500 Euro übernommen. Diese Förderung wird jetzt auf insgesamt rund 30.000 Euro erhöht. Daneben wird erstmals auch eine Förderung für Signal- und Servicehunde, die im beruflichen Zusammenhang benötigt werden, in Höhe von 10.000 Euro geschaffen. Dies ist in den neuen Richtlinien für Föderungen aus dem Ausgleichstaxfonds festgelegt.

„Damit schaffen wir weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen im Berufsleben und für ihre gesellschaftliche Teilhabe.“
(Sozialminister Alois Stöger)

Darüber hinaus hat Minister Stöger eine Änderung der Förderrichtlinien auch im nicht-beruflichen Kontext in Auftrag gegeben, die demnächst dem Bundesbehindertenbeirat übermittelt wird.

Förderung auch für den nicht-beruflichen Kontext geplant

Dank verbesserter Förderung könnte es bald mehr Blindenhunde geben. (Quelle: smerikal via Visual hunt / CC BY-SA
Dank verbesserter Förderung könnte es bald mehr Blindenhunde geben. (Quelle: smerikal via Visual hunt / CC BY-SA

Neben dem Entfall der Berücksichtigung des PartnerInneneinkommens sollen in Zukunft auch aus dem Unterstützungsfonds Assistenzhunde gefördert werden können und weitere Erleichterungen beim Zugang für Leistungen aus dem  Unterstützungsfonds bei sozialen Notlagen erfolgen.

So sollen die Einkommensgrenzen erhöht und jährlich automatisch angepasst werden und Anträge auf Förderungen – etwa für den Einbau von Treppenliften oder Fahrzeugumbauten – auch nach bereits erfolgter Umsetzung eingebracht werden können.

„Durch diese Änderungen verringern wir den bürokratischen Aufwand für Menschen mit Behinderungen und können einen größeren Personenkreis noch unkomplizierter und zielgerechter in sozialen Notlagen unterstützen.“
(Sozialminister Alois Stöger)

(Quelle: Christoph Ertl, sozialministerium.at)

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